Die Wohngebäudeversicherung - ein Muss für alle Hauseigentümer
Ein Schaden an einem Haus kann sehr teuer werden. Je nach Schadensereignis erreichen die Kosten schnell einen fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich bis hin zum Totalverlust. Vor diesen Kosten schützt eine Wohngebäudeversicherung. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Abschluss dieser Versicherung achten sollten.
Welche Schäden decken Wohngebäudeversicherungen ab?
Im Jahr 2020 regulierten Deutschlands Versicherer rund 2,2 Millionen Fälle mit Schäden an Wohngebäuden. Drei Schadensarten traten dabei in diesem und in anderen Jahren besonders häufig und mit konstanten Schadensvolumina auf: Brandschäden, Leitungswasserschäden und Schäden durch Sturm oder Hagel. Hier sehen Sie bereits einen wesentlichen Teil der Gefahren, die eine Wohngebäudeversicherung abdeckt:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie außerdem
- Blitzschlag, Ex- und Implosion oder
- Überspannung
Deswegen zählt die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für alle Immobilienbesitzer.
Bei den Versicherungsleistungen kann es jedoch eine gravierende Einschränkung geben: grobe Fahrlässigkeit. Wird diese vom Versicherer festgestellt oder auch nur vermutet, kommt es zu einer Kürzung der Leistungen bis hin zur Verweigerung der Zahlung.
Ihre Gebäudeversicherung zahlt nicht? Dann können Sie sich wehren! Arbeiten Sie dazu am besten mit erfahrenen Fachanwälten zusammen, um ihr gutes Recht durchzusetzen. Mit einfachen, auch gut fundierten selbst verfassten Beschwerden erreichen Sie bei den Versicherungsgesellschaften in aller Regel nichts. Dort sitzen Ihnen Anwälte gegenüber, die alle Ansprüche mit oft harschen und komplizierten Schreiben abwehren wollen. Mit einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite schaffen Sie jetzt Waffengleichheit und gewinnen gute Chancen, sich gegen Ihren Versicherer durchzusetzen.
Elementarschäden
Bei zwei Schadensarten am oder im Wohngebäude hilft Ihnen jedoch auch kein Rechtsbeistand. Diese müssen Sie zusätzlich versichern:
- Schäden an Ihrem Hausrat mit einer Hausratsversicherung und
- Elementarschäden
Eine Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude auf – außen wie innen. Alles, was Sie an Einrichtung im Gebäude besitzen, kann durch einen Schaden aber genauso in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört werden. Diese Schäden ersetzt nur die Hausratsversicherung.
Betrachten Sie den Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung, sehen Sie außerdem noch weitere Lücken. Mit Blitzschlag, Hagel oder Sturm deckt die Versicherung bereits einige Naturereignisse ab. Doch es gibt noch mehr davon: allen voran Hochwasser, aber auch Erdrutsche und -senkungen oder Lawinen. Hierbei spricht man von Elementarschäden.
Die dafür verantwortlichen extremen Wetterereignisse haben in den letzten Jahren in vielen Gegenden Deutschlands immer mehr zugenommen. Viele Immobilienbesitzer haben dadurch über Nach ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Die Flut im Ahrtal ist dafür nur ein Beispiel. Eine erweiterte Naturgefahrenversicherung – die sogenannte Elementarschadenversicherung – ist deswegen genauso wichtig wie die Wohngebäudeversicherung selbst.
Immer mehr Versicherer bieten verbundene Tarife an, die neben den gewöhnlichen Wohngebäuderisiken auch Elementarschäden mitversichern. Ansonsten können Sie Ihren Wohngebäudeversicherungstarif aber meist schnell mit der Absicherung von Elementarschäden als weiteren Tarifbaustein ergänzen.
Prüfen Sie hierzu jetzt Ihre Versicherungen und vergessen Sie im Herbst 2022 auch die Meldung im Rahmen der Grundsteuerreform nicht. Für die haben Sie nur noch bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Die neue Grundsteuer wird zwar erst 2025 fällig, aber die Angabe aller Informationen zu Haus und Grundstück müssen Eigentümer schon jetzt erledigen.
Die Einreichung soll über das Steuerportal ELSTER erfolgen. In Ausnahmefällen wird Ihnen die Abgabe in Papierform ermöglicht. Versäumen Sie die Abgabe nicht. Sonst drohen Bußgelder. Und prüfen Sie bei Gelegenheit auch Ihre Gebäudeversicherung. Ansonsten können Schäden schnell noch teurer werden.
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