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Die First wurde verlängert... -> Grundsteuerreform, was Sie wissen sollten!

Die First wurde verlängert... -> Grundsteuerreform, was Sie wissen sollten!

Liebe Eigentümer, Sie haben schon an die Abgabe der Grundsteuererklärung gedacht?
Ja? Super, dann haben Sie jetzt Zeit um sich mit unseren tollen Immobilien- und Verwaltungsangeboten zu befassen
Nein... dann haben Sie jetzt noch bis zum 31.01.2023 Zeit. Hier nochmal in Kürze das Wichtigste:

Mit der Einführung des Grundsteuerreformgesetzes muss zum Stichtag 01.01.2022 für bebaute und unbebaute Grundstücke eine neue Bewertung erfolgen. Wie bisher bildet der Grundstückswert dabei die Grundlage. Zur Ermittlung der Grundsteuer müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, die sogenannte „Feststellungserklärung“, für ihre Grundstücke abgeben. Die Steuererklärung ist auf dem elektronischen Weg per ELSTER einzureichen. Eine Abgabe in Papierform ist nur in begründeten Härtefällen inzwischen möglich.

Folgende Daten benötigt das Finanzamt zur Ermittlung der Grundsteuer für Grundstücke in Sachsen:

  • Aktenzeichnen
  • Informationen zum Grundstück selbst (Gemarkung, Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer)
  • Grundstücksgröße
  • Bodenrichtwert
  • Immobilienart ( Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbegrundstück etc.)
  • Wohnfläche bei Wohngebäuden
  • Anzahl der Garagen bzw. Tiefgaragenstellplätze
  • Baujahr des Gebäudes
  • Ggf. Jahr der Kernsanierung oder Abbruchverpflichtung

Ab dem 01.07.2022 können die geforderten Daten zum Grundstück im Grundsteuerportal Sachsen unter Finanzamt.Sachsen.de kostenlos abgefragt werden. Weitere Angaben finden sich im Grundbuchauszug. Liegt der Grundbuchauszug nicht vor, kann dieser bei einem Notariat entgeltpflichtig abgerufen werden.

Die neue Grundsteuer wird nach Einreichung der Unterlagen durch das Finanzamt ermittelt und gilt ab dem 01. Januar 2025.

Wenn Sie als Eigentümer Ihre Liegenschaften bei uns verwalten lassen und Unterstützung bei der Zusammenstellung der Daten für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Sie Sind Eigentümer und Ihre Liegenschaften werden noch nicht durch uns Verwaltet? Lassen Sie uns über ein Angebot sprechen, Rufen Sie uns an oder Schreiben Sie uns!

 

Foto: Pixbay

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