Wertermittlung Gewerbeimmobilie

Wertermittlung Gewerbeimmobilie
Der Wert einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Geregelt ist die Wertermittlung in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). In der Verordnung sind verschiedene Wertermittlungsverfahren beschrieben, die für Sachverständige bindend sind.
Das Sachwertverfahren
Dieses Wertermittlungsverfahren berechnet eine Gewerbeimmobilie nach ihren Herstellungskosten. Grundlage des Verfahrens sind die Kosten, die bei einem Neubau des Gebäudes abzüglich der Abnutzung entstehen würden. Das Sachwertverfahren bezieht sich auf die baulichen Anlagen und deren Ausstattung, dazu gehören zum Beispiel auch Industrietoranlagen, wie Sie von www.hoermann.de entwickelt und produziert werden. Früher wurde das Sachwertverfahren auch für selbst genutzte Wohnhäuser eingesetzt, dies hat sich jedoch als nicht realistisch erwiesen, da beim Eigenheim auch subjektive Bewertungskriterien eine Rolle spielen.
Das Ertragswertverfahren
Die voraussichtlichen Netto-Erträge einer Gewerbeimmobilie wird beim Ertragswertverfahren zugrunde gelegt. Als Ertragswert gilt der Barwert zukünftiger Überschüsse. Dieses Verfahren bezieht sich vor allem auf Grundstücke, auf denen Gewerbeimmobilien oder Mietshäuser errichtet sind. Weiterhin wird es zur Unternehmensbewertung oder zur Bewertung von verpachteten oder vermieteten Grundstücken angewandt. Selbst genutzte Immobilien oder auch infrastrukturell genutzte Bauwerker wie Bahnhöfe oder Kulturzentren können nicht nach dem Ertragswertverfahren eingeschätzt werden.
Das Vergleichswertverfahren
Der Marktwert eines Grundstücks hängt beim Vergleichswertverfahren davon ab, zu welchem Preis ähnliche Grundstücke gehandelt werden. Vergleichbar müssen in diesem Fall Parameter wie Lage, Größe, Zuschnitt oder Bodengüte sein. Ideal ist die Vergleichbarkeit, wenn die Grundstücke in der Nachbarschaft gelegen sind. In der Regel wird allerdings das indirekte Vergleichswertverfahren angewandt. Neben dem Einsatz als Wertermittlungsverfahren für Grundstücke kommt das Vergleichswertverfahren auch für baulische Anlagen infrage. Als Grundlage gelten dann Grundstücksmarktberichte über die am regionalen Markt erzielbaren Verkaufspreise.
Die genannten Verfahren sind als zulässige Verfahren für Sachverständige bindend. An einen solchen sollten sich Kaufinteressenten für Gewerbeimmobilien auch wenden. Je realistischer der Wert einer Immobilie ermittelt ist, umso leichter ist es, den Kaufpreis zu untersetzen und zu begründen. Durch ein aussagekräftiges Exposé erhöhen sich die Chancen auf ernstzunehmende Kaufinteressenten ebenfalls. Besonders gut stehen die Chancen, wenn eine Gewerbebau über das Internet angeboten wird. Immobilienportale bieten sowohl für Makler als auch Unternehmen in der Regel die erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie.
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