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Was kostet Wohnen in Dresden?

Was kostet Wohnen in Dresden?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neuer qualifizierter Mietspiegel für die Landeshauptstadt Dresden. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Er gilt allgemein als Instrument zur Begründung oder Prüfung von Mieterhöhungsverlangen. Zu beachten ist jedoch, dass der Mietspiegel nicht für jede Wohnung als Grundlage für eine Mieterhöhung verwendet werden kann. Ausgeschlossen sind beispielsweise Wohnungen, bei denen im Rahmen des Mietvertrages bereits eine Staffel- oder Indexmiete mit dem Mieter vereinbart wurde, bei möbliert vermieteten Wohnungen oder wenn eine Wohnung ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird.

 

Die Mietpreisspirale in Dresden entwickelt sich weiter nach oben, jedoch nicht mehr so rasant wie in den vergangenen Jahren. Im Zeitraum der letzten beiden Jahren ist die Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt von 6,09 Euro auf 6,48 Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 6,4 Prozent. Auf der Homepage der Landeshauptstadt kann man die Basismiete seiner Wohnung online ermitteln lassen.

 

Die Stadt Dresden wurde mit der Kappungsgrenzenverordnung durch die Sächsische Landesregierung als Gemeinde bestimmt. Diese beinhaltet, dass sich ab dem 31. Juli 2015 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt noch bis zum 30. Juni 2020.

 


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