Vorsorge und Beseitigung von Schimmel durch Hausverwaltung DER IMMO TIP GmbH Dresden
Tritt Schimmel auf, liegt ein Mangel in der Mietsache vor, die den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt, es sei denn, dass der Schimmel durch ihn selbst verursacht wurde. Wichtig ist daher, dass nach der Anzeige von Schimmel eine Begehung der Wohnung durch die Hausverwaltung erfolgt.
Wenn Schimmel in der Mietwohnung auftritt, kommt es häufig zum Streit zwischen Vermieter und Mieter. Zu klären ist daher, ob das Nutzverhalten vom Mieter auf die Schimmelbildung schließen lässt oder ein baulicher Fehler vorliegt. Kann dies nicht geklärt werden, ist zu entscheiden, ob ein kostspieliges Sachverständigengutachten die Ursache feststellen soll.
Die Dresdner Hausverwaltung DER IMMO TIP GmbH bietet durch eigene Handwerker eine fachgerechte Schimmelbeseitigung an.
Um die Schimmelbildung durch Fehlverhalten der Mieter vorzubeugen, erhalten die Mieter im Zuge des Mietvertragsabschlusses durch die Hausverwaltung DER IMMO TIP GmbH ein Merkblatt, auf welchem bildlich die Anleitung zum richtigen Heizen und Lüften dargestellt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass die Mieter in den meisten Fällen mit diesem Merkblatt sehr gut zurechtkommen und durch die Einhaltung der Hinweise, eine Schimmelbildung auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.
Bilder: DER IMMO TIP
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