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Steuervorteil für Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden

Steuervorteil für Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden

Eine elegante Jungendstilvilla, ein historischer Bauernhof oder ein altes Haus mit Reetdach - so sehen die Träume vieler Menschen aus. Aber den historischen Charme eines alten Hauses zu erhalten, hat in der Regel einen hohen Preis. Bei Investitionen ist allerdings mit spürbaren Steuerentlastungen vom Fiskus zu rechnen, die wir nachfolgend schildern.

Baudenkmal für Wohnzwecke nutzen

Wer sich für ein denkmalgeschütztes Haus zum Wohnen interessiert, muss mit diversen Auflagen rechnen und bekommt es mit der Denkmalschutzbehörde zu tun. Oft sind die Ansprüche an modernen Komfort mit dem Denkmalschutz schwer vereinbar. Da Denkmalschutz allerdings Sache der Länder ist, können sich die Vorschriften ? abhängig vom Wohnort ? stark unterscheiden.

Daher sollten sich Interessenten bereits vor dem Kauf mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen und die Auflagen bei einem Umbau und einer Sanierung erfragen. Niemals sollten Eigentümer mit den Arbeiten beginnen, bevor eine schriftliche Genehmigung der Behörde vorliegt. Dafür locken für den finanziellen und zeitlichen Mehraufwand einige Steuererleichterungen, wie zum Beispiel eine Absetzung für Abnutzung (AfA) auf das Gebäude.

Tipp: Alte Villen oder historische Vierkanthöfe finden Kaufinteressenten in den Immobilienangeboten auf unseren Seiten.

Steuerliche Vorteile im Rahmen vom Denkmalschutz

Vermieter und Selbstnutzer von denkmalgeschützten Wohnimmobilien können von diversen Steuervorteilen profitieren: Sie können in ihrer Einkommensteuererklärung sämtliche Erhaltungsmaßnahmen am Denkmal abschreiben, aber auch alle Arbeiten, die erforderlich sind, damit das Gebäude wohn- und benutzbar wird. Wer die Immobilie selbst für Wohnzwecke nutzt, kann zehn Jahre lang jährlich neun Prozent der denkmalrelevanten Kosten geltend machen. Vermieter können den erforderlichen Sanierungsaufwand zwölf Jahre lang abschreiben; hiervon acht Jahre mit neun Prozent und die vier weiteren Jahre mit sieben Prozent. Voraussetzung für alle Steuervorteile ist, dass die Untere Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen vorab genehmigt hat.

Weiterführende Informationen und Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer liefert diese Publikation des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wissenswert: Energiesparende Maßnahmen sind bei denkmalgeschützten Wohnimmobilien wegen der oftmals vorhandenen Stuck-, Klinker- oder Zierfachwerkfassaden besonders schwierig. Daher sind die Auflagen an den Wärmeschutz hier auch weniger streng als bei anderen Bauten und Eigentümer sind von der Energieausweis-Pflicht befreit.

Bild: © istock.com/cinoby

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