Seit dem 01.12.2021 gilt die neue Heizkostenverordnung
Die novellierte Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 zum Zwecke des Klimaschutzes in Kraft getreten. Neu ist, dass die Nutzer der Wohnungen / Gewerbeeinheiten über die monatlichen Verbräuche informiert werden müssen. Weiterhin erhalten die Bewohner jährlich eine ergänzende Abrechnungsinformation. Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann bewusst Energie sparen und damit den CO2-Ausstoß senken.
Damit die Verbrauchsinformationen auslesbar sind, wird fernauslesbare, inoperable und Smart Meter Gateway (SMGW)-kompatible Messtechnik benötigt. Ist die aktuelle verbaute Messtechnik noch nicht fernauslesbar, kann diese trotzdem erst einmal weiter verwendet werden, denn für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist. Bereits installierte nicht ablesbare Messtechnik muss bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Bis zum 01.12.2022 montierte, fernablesbare Messtechnik muss nach dem 31.12.2031 inoperabel und SMGW kompatibel sein.
Als Verwalter sind wir auf diese gesetzliche Änderung vorbereitet und aktiv mit unseren Messdienstleistern im Gespräch, um entsprechende Vereinbarungen zu schließen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Die für die Umsetzung der Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung entstehenden Kosten werden entsprechend der Vorgabe des Gesetzgebers auf die Bewohner umgelegt.
Haben Sie Fragen zur neuen HKVO? DER IMMO TIP ist gern für Sie da.
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