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Mietzuschuss steigt rückwirkend zum 1. Januar 2013

06.05.2013
Am 30. Mai beschließt der Stadtrat Dresden die Neuregelung der Mietobergrenzen für den Wohnzuschuss. Rund 10 000 Dresdner sind auf staatliche Unterstützung bei der Miete angewiesen und erhalten die höhere Angemessenheitsgrenze rückwirkend zum 1. Januar angerechnet. Für einen Single-Haushalt ist der Anstieg der Bruttokaltmiete von 276 Euro auf knapp 305 Euro mit über zehn Prozent am stärksten. Dagegen macht sich die Erhöhung des Zuschusses für eine Familie mit zwei Kindern nur mit etwa zwei Prozent bemerkbar.
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