Die Dezemberhilfe kommt - Was muss ich tun?

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 die so genannte Gas-Dezember-Hilfe beschlossen, der Bundespräsident hat das Gesetz gezeichnet - Es tritt in Kraft.
Das Gesetz sieht eine Übernahme der Abschlagszahlung von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs im Dezember vor. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Vorgesehen ist, dass sogenannte Endverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Die Zahlung wird bei Direktverträgen mit Versorgern bereits im Dezember gutgeschrieben. Läuft die Abrechnung der Heizkosten über die Verwaltung, wird die Hilfe bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen.
Was ist jetzt zu tun?
Sie sind Mieter in einer Liegenschaft, die von DER IMMO TIP verwaltet wird:
- Sie können sich entspannt um die Weihnachtsvorbereitungen kümmern und müssen nichts zusätzlich tun.
- Bitte zahlen Sie auch Ihre Miete und die Nebenkosten ganz normal wie vereinbart.
- Die Dezemberhilfe wird mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet. Diese erhalten Sie im Jahr 2023 entweder in Form eines Überschusses, den Sie ausgezahlt bekommen oder als Verringerung einer eventuellen Nachzahlung.
Sie sind Eigentümer in einer WEG, die von DER IMMO TIP verwaltet wird:
- Sie können sich entspannt um die Weihnachtsvorbereitungen kümmern und müssen nichts zusätzlich tun.
- Bitte zahlen Sie das Hausgeld ganz normal wie vereinbart.
- Die Dezemberhilfe wird mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet. Diese erhalten Sie im Jahr 2023 entweder in Form eines Überschusses, den Sie ausgezahlt bekommen oder als Verringerung einer eventuellen Nachzahlung.
Sie sind Eigentümer eines Mietshauses, das von DER IMMO TIP verwaltet wird:
- Sie können sich entspannt um die Weihnachtsvorbereitungen kümmern und müssen nichts zusätzlich tun.
- Wir kümmern uns!
Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die noch nicht durch DER IMMO TIP verwaltet wird:
- Sie sollten uns dringend anrufen! 0351 213 914 60
Für weitere Fragen hier die FAQ-Liste des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Bild: Pixabay
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