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Denkmalschutz in Sachsen: Wohnen in einem historischen Gebäude

Denkmalschutz in Sachsen: Wohnen in einem historischen Gebäude

Das Bundesland Sachsen hat eine lange Historie nachzuweisen. Seit Jahrtausenden leben Menschen in dieser Region. Sie haben in dieser langen Geschichte Spuren hinterlassen, die es zu schützen gilt. Belege für die Historie gibt es viele. Im gesamten Freistaat sind rund 30.000 archäologischen Fundstellen dokumentiert, ebenso mehr als 100.000 Kulturdenkmäler.
Bemerkenswert: Über 80 Prozent dieser Kulturdenkmäler werden nicht etwa als Museen oder Gotteshäuser genutzt. Der Großteil dieser Denkmäler wird als Wohnraum verwendet und erfreut sich einer großen Beliebtheit. Wohnen in einem denkmalgeschützten Gebäude hat Charme.

Wohnen mit Bedingungen

Das Beziehen eines schlüsselfertigen Neubauhauses hat seinen Reiz. Wirklich Flair hat jedoch das Wohnen in einem historischen Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Dabei kann es sich um ein jahrhundertealtes Fachwerkhaus, eine mondänen Stadtvilla oder einen Gutshof vor den Toren der Stadt handeln. Mehr als 80.000 Gebäude dieser Art stehen auf dem Staatsgebiet des Freistaates Sachsen und sind bewohnt oder als Wohnraum geeignet.
Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu sanieren, können Käufer als Chance oder Herausforderung sehen. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, gelten strenge Vorgaben bei allen Bauvorhaben. Das gilt sowohl bei Umbauten, Erweiterungen wie auch bei einfachen Sanierungen oder Renovierungen. Die Investition und die Mühe lohnen sich aber. Der Staat belohnt Kapitalgeber, die sich um den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden kümmern. In denkmalgeschützten Wohnraum investieren bedeutet auch, steuerliche Vorteile im großen Umfang zu kassieren.

Förderung und Steuervorteile nutzen

Zuständig für den Erhalt historischer Gebäude in Sachsen ist das Staatsministerium für Regionalentwicklung als oberste Denkmalschutzbehörde im Freistaat. Das Ministerium koordiniert die Förderung von Maßnahmen, die dem Erhalt von Denkmälern dienen. Darüber hinaus können Eigentümer und Besitzer Bundesmittel für die Denkmalförderung beantragen. Die finanziellen Möglichkeiten sind enorm. In den letzten 15 Jahren standen mehr als 300 Millionen Euro Fördermittel allein aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
Darüber hinaus profitieren Kapitalgeber von hohen steuerlichen Vorteilen, wenn sie in Baudenkmäler investieren. Die Abschreibung in der Einkommensteuererklärung ist viel höher als bei einem Neubau oder nicht denkmalgeschützten Gebäude. Die Sanierung von Denkmälern wird über einen Zeitraum von zehn bis 12 Jahren steuerlich begünstigt. Wird der Wohnraum nach der Sanierung selbst genutzt, sind 90 Prozent der gesamten Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren absetzbar. Bei vermieteten Eigentumswohnungen lassen sich sogar 100 Prozent der Kosten absetzen, und zwar über 12 Jahre.

Der richtige Ansatz

Ganz gleich, ob die Investition in einen Neubau oder ein denkmalgeschütztes Gebäude geplant ist. Aller Anfang ist eine solide Finanzierung. Die Baufinanzierung für Privatkunden basiert auf fairen Tilgungsraten. Darüber hinaus ist eine Wohngebäudeversicherung bei einem Baudenkmal abzuschließen, die den Bau von Naturkatastrophen schützt.
Ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude das Objekt der Begierde, ist ein exakt kalkulierter Finanzierungsplan von großer Bedeutung. Die Kosten für die Sanierung sind höher als bei nicht geschützten Gebäuden. Zwar stehen nicht zwingend alle Gebäudeteile unter Denkmalschutz, doch allein für den Umbau oder die Sanierung geschützter Bausubstanzen sind die Kosten höher.
Bauherren und Kapitalgeber sollten zudem den frühzeitig den Kontakt zur zuständigen Behörde suchen. Sie bietet im Freistaat umfängliche und kompetente Beratungs- und Unterstützungsangebote, die bereits bei Planungsbeginn für Sicherheit sorgen können und so manch offene Fragen klären.

Bildquelle: unsplash.com

 

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