Bundestag lehnt Bestellerprinzip und Provisionsdeckel ab
Gestern standen im Bundestag das unechte Bestellerprinzip und die Deckelung der Verkäuferprovision auf 1,68 Prozent zur Abstimmung. Beides wurde abgelehnt. Stattdessen hat die Große Koalition einen Kompromiss beschlossen.
Mit dem Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern haben sich die Abgeordneten für die Beibehaltung der Doppeltätigkeit ausgesprochen und damit das Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert, untermauert. Gleichzeitig lässt er aber die Flexibilität zu, als einseitiger Interessenvertreter tätig zu werden.
Mit dem Beschluss des Bundestages wurde dem Bestellerprinzip, dass eine zwingende einseitige Interessenvertretung zu Folge gehabt hätte, eine Absage erteilt. Der Antrag der Grünen, der eine Deckelung der Provision auf 1,68 % (netto) und ein Bestellerprinzip vorsah, ist ebenfalls gescheitert.
Damit ist der Schlusspunkt eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens gesetzt, an dessen Anfang die SPD das harte Bestellerprinzip eingebracht hat, das im weiteren Verlauf durch das hohe Engagement und die überzeugenden Argumente der professionellen Maklerinnen und Makler komplett gedreht werden konnte.
Quelle: IVD Bundesverband
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