Beim Umzug frühzeitig ans Anmelden und Abmelden denken
Es steht der Umzugstermin, die Kartons sind gepackt, die Helfer organisiert und der Transporter ist startklar für die erste Fuhre. Wer einen Umzug plant, muss an unzählige Dinge denken und ganz besonders im Vorfeld sollte schon alles Klarschiff sein, damit der Umzug an sich schließlich reibungslos über die Bühne gehen kann. Was immer wieder vorkommt und oftmals nicht bedacht wird und im Eifer des Gefechtes schnell in Vergessenheit gerät, sind die Formalitäten, die im Vorfeld erledigt werden müssen. Darunter fallen Nachsendeanträge für die Post, das Abmelden oder auch neue Anmelden bei diversen Anbietern und schließlich sogar das Ab- und Anmelden des alten und neuen Wohnsitzes beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Vom Telefon bis zum Stromanbieter
Besonders die unterschiedlichen Kündigungsfristen sind mitunter oft genug der Grund, warum es zu Verzögerungen eines nahtlosen Übergangs bei diversen Dienstleistern gibt und auch zu unnötigen Ärgernissen. Steht der Umzugstermin schon relativ früh im Raum, so sollte als Erstes an die meist vielen Verbindlichkeiten unterschiedlichster Versorger und Anbieter gedacht werden. Denn diese müssen selbstverständlich über den Umzug entweder schriftlich informiert werden oder auch abgemeldet oder gekündigt werden.
Verpasst man als Nutzer von Internet und Telefonie im wahrsten Sinne des Wortes die Kündigung betreffend den "Anschluss", kann das richtig teuer werden und ist zudem äußerst ärgerlich und kann bei guter Organisation und Planung leicht aus der Welt geschafft werden. Telefon, Internet, Wasser, Strom, Heizung, Gas, sollten frühzeitig gekündigt oder abgemeldet werden. Das muss in erster Linie der Mieter und nicht, wie viele annehmen, der Vermieter tun. So sieht es ebenfalls bei den Neuanmeldungen für Telefon, Strom und Co aus. Auch hier sollte man schon unterwegs sein, sobald der Umzugstag feststeht und somit automatisch schließlich auch der Einzugstag am neuen Wohnort und diese Dinge schriftlich erledigen.
Damit die Post auch ankommt
Was sehr viele zu schnell auf die leichte Schulter nehmen, ist die vorzeitige Beantragung eines Nachsendeantrags bei dem noch zuständigen Postamt im bisherigen Wohnort. Nur wer einen Nachsendeantrag frühzeitig stellt (Infos dazu unter immobilienscout24.de/umzug/nachsendeauftrag.html), der kann auch darauf hoffen, dass seine Brief- und Paketpost auch tatsächlich zur neuen Wohnadresse nachgeschickt wird und diese im neuen Briefkasten (den man übrigens so schnell wie möglich anbringen / beschriften sollte) landet. Der Nachsendeantrag sorgt für einen reibungslosen und fließenden Übergang des Postverkehrs. Das kann mitunter außerordentlich wichtig und elementar sein, wenn beispielsweise Dokumente, wichtige Unterlagen, Pakete, Päckchen oder Ähnliches erwartet werden, die nur auf dem Postweg gesendet werden können.
Die Ummeldung
Das Abmelden am bisherigen Wohnort muss nicht erfolgen, solange es sich um einen Umzug innerhalb Deutschlands handelt. Ist der Umzug ins Ausland geplant, muss auf jeden Fall eine schriftliche Abmeldung an das zuständige Einwohnermeldeamt erfolgen. Beim Umzug innerhalb Deutschlands reicht eine Anmeldung am neuen Wohnort und dem dafür zuständigen Einwohnermeldeamt. Was ebenfalls wichtig ist und bei nicht beachten ordentlich zu Buche schlagen kann, ist das frühzeitige Informieren und in Kenntnis setzen diverser Versicherungen, Krankenkassen, Banken, unterschiedlichster Abonnements, Anmietungen, Behörden und Ämter. Die Verpflichtung, den Wohnortwechsel bei unterschiedlichen Behörden und Ämtern anzugeben, ist pflichtgemäß und grundsätzlich unverzüglich zu tun. Verzögerungen können fatale Folgen mit sich bringen. Ebenso können auch Krankenkassen, Banken und Co ziemlich verärgert regieren, wenn ein Wohnungswechsel nicht rechtzeitig angegeben und geändert wurde.
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