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Im Erbfall Mietverträge kündigen

Sie sollten als Erbe prüfen ob und in welchen Umfang Mietverträge abgeschlossen wurden die sie bzw. die Erbengemeinschaft übernimmt. Hier sollte schnellstmöglich geprüft werden ob Mietverträge automatisch erlöschen oder ob diese mit einem Sonderkündigungsrecht kündbar sind. Bitte achten sie darauf das in einer Erbgemeinschaft auch die Gemeinschaft kündigt, andernfalls kann es möglich sein das der Vermieter auf weitere Erfüllung des Mietvertrages besteht.

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