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Für alle Fälle - Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer

Für alle Fälle - Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer

Der Besitz einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Investitionen im Leben vieler Menschen und abgesehen von finanziellen Aspekten hat die eigene Immobilie häufig einen ideellen Wert. Doch mit dem Besitz sind auch Verantwortlichkeiten verbunden. Der Schutz vor unerwarteten Schäden und rechtlichen Haftungsansprüchen durch eine Haftpflichtversicherung ist daher für Immobilienbesitzer von besonderer Bedeutung. Wir erklären, warum die Haftpflichtversicherung wichtig ist und worauf man beim Abschluss der Versicherung achten sollte.

Private Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Dennoch gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen, denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss finanziell dafür aufkommen. Bereits durch ein kleines Missgeschick oder eine Unachtsamkeit können Schäden in existenzbedrohender Höhe entstehen. Für Immobilienbesitzer ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung unerlässlich. Selbst bei hohen Deckungssummen sind diese Versicherungspolicen mit geringen monatlichen Kosten verbunden.

Die private Haftpflichtversicherung deckt zahlreiche potenzielle Risiken ab, die mit dem Besitz eines Hauses einhergehen. Sie springt ein, wenn Dritte auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommen oder Schäden an fremdem Eigentum entstehen.

In diesen Fällen greift die Haftpflicht

Vor allem in der kalten Jahreszeit zeigt sich, wie wichtig die Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer ist. Im Rahmen der Schneeräumpflicht sind Immobilienbesitzer verpflichtet, die Wege auf und um das Grundstück während eines bestimmten Zeitraums von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen, damit Unfälle vermieden werden. Rutscht ein Passant auf dem nicht oder schlecht geräumten Gehweg vor dem Grundstück aus, springt die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt den Schaden. Bußgelder, die bei versäumten Sorgfaltspflichten wie der Schneeräumpflicht gesetzlich festgelegt sind, übernimmt der Versicherer jedoch nicht.

Auch wenn ein herabfallender Ast von einem Baum auf dem Grundstück ein vor dem Haus parkendes Auto trifft oder eine hohe Schneelast auf dem Dach oder ein Rohrbruch zu Schäden an der Immobilie des Nachbarn führt, handelt es sich um Fälle für die Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt auch ein, wenn es auf dem eigenen Grundstück zu Rauchentwicklung kommt und der benachbarte Restaurantbesitzer Schadensersatz fordert, weil dadurch die Gäste fernblieben.

Die Haftpflichtversicherung sorgt darüber hinaus für einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherer Schadensersatzansprüche von Dritten genau auf ihre Berechtigung prüft und Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen übernimmt, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

So hoch sollte die Deckungssumme sein

Von der Verbraucherzentrale wird eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für die Privathaftpflicht empfohlen. Besser wären 50 Millionen Euro. In der Regel ist selbst grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sind allerdings ausgeschlossen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter

Von der privaten Haftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu unterscheiden – auch als Vermieterhaftpflicht bekannt. Für Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, deckt in der Regel die übliche Privathaftpflichtversicherung mögliche Schäden – und zwar auch dann, wenn einzelne Zimmer im Haus vermietet sind oder die Immobilie hin und wieder als Ferienhaus zur Verfügung gestellt wird. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist sinnvoll, wenn man Besitzer einer Immobilie ist, diese aber nicht selbst bewohnt. Auch, wer seine Immobilie nicht bewohnt, hat Verkehrssicherungspflichten und muss für Schäden aufkommen, die Dritten durch die Immobilie entsteht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet ebenfalls Rundumschutz. Sie springt ein, wenn Sachschäden entstehen und wenn es zu Personenschäden kommt. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet darüber hinaus den passiven Rechtsschutz.

Das muss die Versicherung können

Eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung passt zu den individuellen Gegebenheiten der Immobilie. Wenn das Gebäude über eine Photovoltaikanlage oder Nebengebäude verfügt, sollte darauf geachtet werden, dass diese mitversichert sind.

Als Deckungssumme bieten sich mindestens 3 Millionen Euro an. Vor allem Personenschäden können schnell teuer werden.

Hausmeister, Gärtner und weitere Personen, die bei der Instandhaltung der Immobilie helfen, sind in der Regel mitversichert. So sind auch Schäden gedeckt, die im Rahmen ihrer Arbeit entstehen.

Vermieter können über entsprechende Klauseln im Mietvertrag bestimmte Pflichten auf die Mieter übertragen. Dies gilt unter anderem für die Schneeräumpflicht. In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung des Mieters ein, wenn es zu einem Schaden im übertragenen Bereich kommt.

Bildquelle: unsplash.com/de/fotos

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