Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1.Grundsätze unserer Arbeit

(1) Wir, die DER IMMO TIP Vermittlung von Immobilien GmbH, Semperstraße 1, 01069 Dresden (nachfolgend nur „wir“ und „uns“) sind - soweit nicht anders vereinbart - als Nachweis- oder Vermittlungs-Makler tätig.

(2) Unser Auftraggeber kann sowohl der ein Objekt anbietende als auch der ein Objekt suchende Interessent sein.

(3) Insofern in unserem Exposé oder im Dienstleistungsvertrag von diesen AGB abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese Regelungen den Regelungen aus den AGB vor.

2. Geheimhaltung

(1) Sämtliche Informationen, die unser Auftraggeber außerhalb des öffentlich zugänglichen Exposés von uns erhalten, sind vertraulich. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Untersagung dazu führen kann, dass der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet ist.

(2) Sind wird für beide Seiten des zu makelnden Vertrages tätig, muss der Auftraggeber, der gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen hat, in der Regel sowohl die von ihm versprochene Provision als auch die von der anderen Vertragspartei versprochene Provision ersetzen.

3. Vergütungspflicht und Ausnahmen hiervon

(1) Unsere Vergütung entsteht und wird fällig mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen vergleichbaren Vertrages so, wie im jeweiligen Dienstleistungsvertrag beschrieben.

(2) Die Vergütungspflicht besteht auch dann, wenn
a.) die Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Form als durch einen notariellen Kaufvertrag erfolgt oder
b.) wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorverkaufsrecht ausüben und hierdurch ein von uns nachgewiesener oder vermittelter Interessent seine Kaufabsicht nicht umsetzen kann.
c.) statt eines Kaufvertrages über eine Immobilie eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart wird.
d.) statt einer Vermietung oder Verpachtung ein Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossen wird.
e.) der Vertrag gekündigt wird und nach der Wirksamkeit der Kündigung und vor Ablauf von 2 Jahren nach diesem Zeitpunkt der ursprünglich beabsichtigte Vertrag mit einem nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten zustande kommt.

(3) Sofern binnen einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten ein weiterer Kaufvertrag abgeschlossen, so verpflichtet dies zur Zahlung der Maklerprovision auch für den neuen Vertrag.

(4) Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, muss er uns dies unverzüglich erklären. Tut er dies, so besteht keine Vergütungspflicht mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung.

(5) Erfolgt die Erklärung nicht spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anschrift des Objekts und der Person des potentiellen Vertragspartners, so kann sich der Auftraggeber gegenüber uns nicht mehr auf eine Vorkenntnis berufen. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

4. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn
a.) er über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt einen Vertrag abgeschlossen hat,
b.) sich der Suchauftrag erledigt hat oder er anderweitig über das Objekt verfügt hat oder
c.) sich ein Interessent bei ihm gemeldet hat, unabhängig davon, ob dieser Interessent auf Veranlassung des Auftragnehmers den Kontakt gesucht hat.
d.) sich die Bedingungen für den angestrebten Vertrag geändert haben.

(2) Die Verletzung dieser Vertragspflicht wird in der Regel dazu führen, dass wir zusätzliche Aufwendungen haben, welche wir im zulässigen Rahmen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen werden.

(3) Erteilt uns der Auftraggeber einen Alleinauftrag, so ist der Auftraggeber im Zeitraum der Vertragslaufzeit verpflichtet,
a.) keinen anderen Makler mit der Vermittlung des Vertragsobjektes zu beauftragen.
b.) im Falle der Zuwiderhandlung gegen die unter a. genannte Pflicht und der erfolgreichen Vermarktung des Vertragsobjektes die vertraglich vereinbarte Provision an uns zu zahlen.

(4) Erteilt uns der Auftraggeber einen qualifizierten Alleinauftrag, so ist der Auftraggeber im Zeitraum der Vertragslaufzeit verpflichtet,
a.) direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen.
b.) keinen anderen Makler mit der Vermittlung des Vertragsobjektes zu beauftragen.
c.) auch selbst keine eigenen Bemühungen in die Suche von Interessenten zu entfalten.
d.) im Falle der Zuwiderhandlung gegen die unter a. bis c. genannten Pflichten und der erfolgreichen Vermarktung des Vertragsobjektes die vertraglich vereinbarte Provision an uns zu zahlen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Allgemeine Aufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit von beiden Seiten unter  Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden. Auf Ziffer 3. (1) e. wird hingewiesen. Die Informationspflichten des Auftraggebers aus Ziffer 4. (1) bestehen insoweit fort.

(2) Alleinaufträge, mit und ohne Qualifikation, werden zunächst für die Dauer von 6 Monaten geschlossen und verlängern sich hiernach jeweils um 3 weitere Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens 1 Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigt.

(3) In beiden vorgenannten Fällen endet der Vertrag bei vollständiger Vermietung des Auftragsgegenstandes wie unter § 1 des Dienstleistungsvertrages benannt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

6. Haftung

(1) Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet der Auftraggeber für die volle Provision (Verkäufer- und Käufer-Provision).

(2) Im Rahmen unserer Fürsorgepflichten werden wir die uns von Vermietern oder Verkäufern bereitgestellten Unterlagen und Informationen gewissenhaft prüfen. Sollten wir jedoch durch die Vermieter oder Verkäufer unrichtige Informationen erhalten haben, so beschränkt sich unsere Haftung für Schäden, die sich aus unrichtigen Angaben und deren Publikation ergeben auf die von uns zu vertretenden Fehlangaben, nicht jedoch auf die vom Vermieter oder Verkäufer uns gegenüber getätigten Fehlangaben.

7. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam und undurchführbar oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unzulänglichen Regelung eine solche zu vereinbaren, die (insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht) der von den Parteien beabsichtigten möglichst nahekommt.

(3) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist Dresden.

(4) Gerichtsstand ist, so der AG Vollkaufmann ist, Dresden.

(5) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

 

II. Besondere Bestimmungen für die Vermittlung von Mietinteressenten

(1) Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu sein, so lange kein Interessenskonflikt vorliegt.

(2) Handelt es sich bei dem im Dienstleistungsauftrag bezeichneten Vertragsobjekt um eine Wohnung im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, so ist die Berechtigung auf die Fälle von § 2 Abs .1a) des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung begrenzt.

 

III. Besondere Bestimmungen für die Vermittlung von Kaufinteressenten

(1) Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu sein, so lange kein Interessenskonflikt vorliegt.

Wir werden hierbei, soweit es sich um den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses handelt, die Regelungen des § 656c BGB berücksichtigen. Unser Auftraggeber wird auf die Regelung in § 656d BGB hingewiesen, welche durch den Auftraggeber zu berücksichtigen ist.

(2) Wenn Sie uns mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen, so sind wir verpflichtet, im Rahmen des Geldwäschegesetz, gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 GWG für Immobilienmakler, die Authentizität des Auftraggebers zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, uns in geeigneter Form Unterlagen bzw. Personaldokumente zur Verfügung zu stellen. Für Privatpersonen genügt eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses. Für Unternehmen wird ein Handelsregisterauszug im Original bzw. in beglaubigter Form gefordert.


Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kontakt
Daten
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Hausverwaltung
Dresden:0351 213 914 60
 
Mietersprechzeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr