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Leuchtmittel-Verbot: Welche Lampen sind jetzt nicht mehr zulässig?

Leuchtmittel-Verbot: Welche Lampen sind jetzt nicht mehr zulässig?

Egal, ob Industrieobjekt, Mehrfamilienhaus oder Altbauvilla, erst die richtige Beleuchtung macht eine Immobilie zum Vorzeigeobjekt. Die Auswahl an Beleuchtungselementen ist groß. Doch wer bislang einige bestimmte Leuchtmittel in seiner Immobilie verwendet hat, wird sich langsam umorientieren müssen. Neue EU-Verbote sorgen dafür, dass einige Lampentypen von Markt verschwinden.

Diese Leuchtmittel werden aus dem Verkehr gezogen

Schrittweise hat die EU im Laufe des vergangenen Jahres einige Leuchtentypen verboten. Halogenlampen, Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen (sogenannte Energiesparlampen) sind davon betroffen. Bedeutet das, dass die bewährte Neonröhre nun überall verschwinden muss? Nur bedingt, denn das Verbot bezieht sich lediglich auf bestimmte Lampentypen und richtet sich vordergründig an die Lampenhersteller. Verboten wurden bislang Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel, Leuchtstofflampen in Ringform, Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9 und lineare Leuchtstofflampen der Typen T5 und T8. Hersteller dürfen sie innerhalb der EU nicht mehr neu auf den Markt bringen. Restbestände dürfen allerdings weiterhin gehandelt und auch genutzt werden. Grund für das Verbot sind Umweltrichtlinien. Die betroffenen Leuchtmitteltypen erfüllen nicht die vorgeschriebenen Mindest-Energieeffizienzwerte und/oder enthalten Gefahrstoffe wie Quecksilber.

Horten oder austauschen?

Da die betroffenen Leuchtmittel nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden dürfen, werden sie langfristig nicht mehr zu bekommen sein. Ist es jetzt also sinnvoll, Restbestände ausfindig zu machen und aufzukaufen, wenn entsprechende Lampen in der eigenen Immobilie genutzt werden? Experten raten davon ab, denn der Wechsel zu alternativen Leuchtmitteln ist vorteilhaft und meist unproblematisch. Die schlechte Energieeffizienz der verbotenen Lampentypen lässt die Stromrechnung unnötig ansteigen. Das in Energiesparlampen verwendete giftige Quecksilber ist zudem gesundheitsgefährdend. Geht die Lampe zu Bruch, kann es freigesetzt werden. In den meisten Fällen ist ein Horten der betroffenen Leuchten ohnehin nicht notwendig. Denn bei vielen Lampen ist der Wechsel zu einem anderen Leuchtmitteltyp möglich, ohne dass gleich die ganze Lampe ausgetauscht werden muss. Leuchtmittel auf LED-Basis mit passendem Sockel oder Stecker können oft ohne weitere Anpassungen eingesetzt werden. Das gilt für die meisten Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Bei Halogenstrahlern kann der Umstieg etwas aufwendiger sein. Handelt es sich um 12-Volt-Niederspannungs-Systeme, ist die Leistung des Transformators mitunter zu hoch für LED-Leuchten. Das kann die LEDs zerstören oder ihre Lebensdauer deutlich verkürzen. Allzu kompliziert ist der Leuchtmittel-Wechsel allerdings auch in diesem Fall nicht. Wird der Trafo ausgetauscht, funktionieren auch diese Lampen problemlos mit LEDs. Hier dürfen Eigentümer allerdings nicht einfach selbst Hand anlegen. Gemäß Paragraf 13 der Niederspannungsanschlussverordnung müssen entsprechende Installationen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Alte Leuchtmittel korrekt entsorgen

Alte Glühbirnen und Halogenleuchten dürfen über den Hausmüll entsorgt werden. Für alle anderen Leuchtmittel gilt das nicht. LEDs enthalten zwar keine Gefahrstoffe, dafür aber wertvolle Metalle. Damit sie wiederverwertet werden können, sollten Alt-LEDs bei Wertstoffhöfen oder Sammelstellen abgegeben werden. Auch Energiesparlampen und Leuchtstofflampen sind aufgrund der enthaltenen Chemikalien ein Fall für solche Annahmestellen. Besondere Vorsicht ist bei zerbrochenen Energiesparlampen geboten, denn es kann giftiges Quecksilber austreten. Es wird empfohlen, in einem solchen Fall zunächst den Raum zu lüften und zu verlassen. Erst nach etwa einer Viertelstunde kann die zerbrochene Leuchte dann mit Handschuhen vorsichtig entfernt werden. Die Bruchstücke sollten luftdicht verpackt und anschließend ordnungsgemäß an einer Sammelstelle entsorgt werden.

 

Bildquelle: www.pixabay.com/de/photos

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